Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Allgemeines:
1.1.) Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten ausnahmslos für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, der Heinz Schilhan KG.
1.2.) Nebenabreden, Vertragsveränderungen sowie mündliche Zusagen unseres Verkaufs- und Servicepersonals bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch unsere vertretungsbefugten Organe.
1.3.) Mit der Bestellung oder dem Kauf eines Produktes unserer Unternehmung anerkennt der Besteller bzw. Käufer ausdrücklich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unserer Unternehmung. Allgemeine Geschäfts- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers bzw. Käufers verpflichten uns nur infolge deren ausdrücklicher Vereinbarung.
1.4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" mit Ausnahme der unwirksamen Bestimmungen im übrigen rechtsverbindlich.

2.) Vertragsabschluß - Falschbestellungen:
2.1.) Der Käufer kann die gewünschte Ware schriftlich oder mündlich bei unserer Unternehmung bestellen. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dem Käufer die Ware ausgehändigt wurde oder eine Lieferung abgesandt wurde oder der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten hat.
2.2.) Bestellungen von Ersatzteilen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit ausnahmslos der Schriftform.
2.3.) Der Käufer ist im Falle seines Rücktrittes von der Bestellung oder vom Vertrag verpflichtet, die unserer Unternehmung allenfalls angefallenen Fracht- und Transportkosten zu ersetzen.
2.4.) Bei Falschbestellungen erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 15% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch EUR 10,00. Die Rücksendung hat frei Haus an uns zu erfolgen. Es kann nur originalverpackte Ware innerhalb von 4 Wochen nach Kauf zurückgenommen werden. Rücksendungen sind mit einer Autorisierungsnummer zu versehen, die deutlich sichtbar außen auf der Transportverpackung angebracht werden muß. Diese Nummer erhalten Sie nach Rücksprache von uns. Rücksendungen ohne Autorisierungsnummer und unfreie Rücksendungen werden von unseren Mitarbeitern im Lager nicht angenommen. Wir behalten uns vor, bei Produkten, die speziell für einen Kunden beschafft wurden, die Rücknahme zu verweigern.

3.) Preise:
3.1.) Die von unserer Unternehmung bekanntgegebenen Preise gelten für Lieferungen und Leistungen innerhalb von Österreich frei Haus zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und beinhalten die Kosten der Verpackung.
3.2.) Die Preise beruhen auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zugunsten bzw. zu Lasten des Käufers.

4.) Lieferung - Transportschäden:
4.1.) Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl unserer Unternehmung ab Wien oder einem anderen Ort im In- oder Ausland. Die Lieferverpflichtung unserer Unternehmung wird durch Ausfolgung der Ware an den Käufer oder mit Absendung der Ware an die vom Käufer angegebene Adresse erfüllt.
4.2.) Die Lieferfristen unserer Unternehmung werden nach den voraussichtlichen Liefermöglichkeiten angegeben und sind daher unverbindlich. Unsere Unternehmung ist um pünktliche Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen bemüht, eine allfällige Überschreitung dieser Fristen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung von wie auch immer gearteten Ansprüchen gegenüber unserer Unternehmung.
4.3.) Der Transport von Geräten, die an unsere Unternehmung gesandt werden, erfolgt in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des einsendenden Kunden oder Wiederverkäufers.
4.4.) Unsere Unternehmung ist berechtigt, von einer Lieferung der bestellten Ware an den Käufer Abstand zu nehmen, wenn Bedenken über dessen Zahlungsfähigkeit bestehen oder wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden ist.
4.5.) Sämtliche Lieferungen reisen auf die Gefahr des Kunden/Bestellers. Der Kunde ist verpflichtet, offene Transportschäden bei Annahme vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Die Quittung über den Schaden ist uns unmittelbar vorzulegen. Nicht bestätigte offene Mängel können später nicht anerkannt werden und sind auch nicht versichert. Handelt es sich um einen verdeckten Transportschaden oder Mangel, so ist dieser sofort schriftlich beim Frachtführer anzuzeigen und die Regressansprüche sind beim Frachtführer anzumelden.Den Nachweis der Anmeldung des verdeckten Mangels erbringen Sie uns bitte sofort. Es gilt, für verdeckte Mängel die Einhaltung von Fristen zu beachten, in denen verdeckte Mängel nach Empfang der Ware anzuzeigen sind. Diese sind: bei Post innerhalb von 24 Stunden; bei der Bahn innerhalb von 7 Tagen; beim Spediteur innerhalb von 6 Tagen; bei Luftfrachtgesellschaften innerhalb von 7 Tagen.

5.) Gewährleistung:
5.1.) Eine Gewährleistungsverpflichtung unserer Unternehmung besteht ausschließlich im Verhältnis zu einem Wiederverkäufer und es beschränkt sich diese Verpflichtung auf das kostenlose Beistellen von Nichtverschleißteilen innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes.
5.2.) Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen.
5.3.) Die Rückgabe von Produkten, welche von unserer Unternehmung ordnungsgemäß geliefert wurden, ist ausgeschlossen.
6.) Kostenvoranschläge:
6.1.) Im Falle der Erstellung eines "verbindlichen Kostenvoranschlages" (Kostenvoranschlag unter ausdrücklicher Gewährleistung für seine Richtigkeit) durch unsere Unternehmung ist der damit verbundene Arbeitsaufwand beinahe identisch mit der Reparatur des Produktes. Im Falle der Ablehnung der Reparatur ist unsere Unternehmung berechtigt, für den mit der Erstellung des "verbindlichen Kostenvoranschlages" verbundenen Arbeitsaufwand eine Arbeitsstunde in Rechnung zu stellen.
6.2.) Bei "unverbindlichen Kostenvoranschlägen" (Kostenvoranschläge ohne ausdrücklicher Gewährleistung für ihre Richtigkeit) werden die voraussichtlichen Reparaturkosten aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Diese "unverbindlichen Kostenvoranschläge" können daher bei späterer Durchführung der Reparatur unter- oder überschritten werden.

7.) Zahlungsbedingungen:
7.1.) Falls nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen unserer Unternehmung prompt zur Zahlung fällig.
7.2.) Die Hingabe von Wechseln durch Käufer an unsere Unternehmung bedarf einer vorangegangenen schriftlichen Vereinbarung mit den vertretungsbefugten Organen unserer Unternehmung. Werden Wechsel oder Schecks angenommen, so geschieht dies ausnahmslos zahlungshalber. Als Datum der Zahlung durch den Käufer gilt der Tag der Einlösung des Wechsels bzw. Schecks. Die mit der Einlösung des Wechsels verbundenen Einziehungszinsen, Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
7.3.) Im Falle eines wenn auch unverschuldeten Zahlungsverzuges ist unsere Unternehmung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno zu begehren. Weiters ist der Käufer verpflichtet, unserer Unternehmung im Verzugsfall alle dadurch entstandenen Spesen, insbesondere Mahnspesen und Eintreibungskosten, zu ersetzen.

8.) Schadenersatz:
8.1.) Unsere Unternehmung haftet für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung nur insofern, als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Schadenersatzansprüche gegenüber unserer Unternehmung sind weiters mit dem Wert des reklamierten Auftragsteiles limitiert. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen gegenüber unserer Unternehmung ist ausgeschlossen.
8.2.) Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes ist eine Haftung unserer Unternehmung für Personen- oder Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet, ausgeschlossen. Wird die von unserer Unternehmung gelieferte Ware vom Käufer unsachgemäß behandelt oder unter Mißachtung der mitgelieferten Bedienungsanleitung zusammengesetzt oder einer Verwendung zugeführt, die der Bestimmung oder dem gewöhnlichen Verwendungszweck der gelieferten Ware widerspricht, so ist eine Haftung unserer Unternehmung nach dem Produkthaftungsgesetz ebenfalls ausgeschlossen. Weiters ist der Haftungsanspruch des Käufers jedenfalls zur Gänze ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware einer dritten Person weitergegeben wurde. Im Falle der Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowohl für den Hersteller als auch für den Importeur durch Aufnahme einer Freizeichnungsklausel auszuschließen.

9.) Eigentumsvorbehalt:
9.1.) Sämtliche von unserer Unternehmung gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers aus seiner gesamten Geschäftsbeziehung zu unserer Unternehmung in unserem Eigentum.
9.2.) Der Käufer ist verpflichtet, im Falle der Pfändung und sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen auf die von unserer Unternehmung gelieferte Ware durch dritte Personen auf das Eigentumsrecht unserer Unternehmung hinzuweisen und unsere Unternehmung unverzüglich zu verständigen.
9.3.) Eine allfällige Veräußerung oder Weitergabe der unter Eigentumsvorbehalt unserer Unternehmung stehenden Ware bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Im Falle der Weiterveräußerung oder Weitergabe dieser Ware sind sämtliche Ansprüche des Käufers aus dieser Veräußerung oder Weitergabe ohne weiteres an unsere Unternehmung abgetreten.

10.) Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
10.1.) Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
10.2.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Wien.